Gerne beantworten wir Ihnen hier die häufigsten Fragen, klicken Sie einfach auf die Frage, die Sie interessiert. Sollte
Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns bitte – gerne stehen wir Ihnen Rede und Antwort.
Natürlich! Sie können jederzeit entscheiden, Ihre Immobilie zu verkaufen. Dies übernehmen wir für Sie und kümmern uns um eine professionelle Vermarktung.
Unser Angebot gilt für Immobilieneigentümer, die über eine schuldenfreie oder zum Teil schuldenfreie Immobilie verfügen. Wir ermöglichen es Ihnen, Ihren Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu
genießen. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und bleiben so in Ihrem vertrauten Heim wohnen. Dabei bekommen Sie den vereinbarten Kaufpreis auf einmal, komplett und zur freien Verfügung
ausgezahlt. Das Angebot gilt für Einzelpersonen wie für Paare gleichermaßen.
Unser Ziel ist ein faires, nachhaltiges Vertragsverhältnis, das sich für alle Beteiligten langfristig lohnt - ohne Kleingedrucktes oder komplizierte Prozesse. Sie verkaufen einen Teil Ihres
Eigenheims, bewohnen es weiterhin und werden ausbezahlt. Wir bauen für unsere Teilhaber nachhaltig und zukunftsorientiert einen Bestand an Immobilien auf, die bisher nicht auf dem Markt
waren. Transparenz, Fairness und Vertrauen stehen bei uns an erster Stelle.
Nichts – das im Grundbuch eingetragene lebenslange Wohnrecht sichert den Verkäufer gegen alle erdenklichen Risiken (auch das einer Insolvenz) des Miteigentümers ab.
Das Nutzungsentgelt kann als eine Art Miete für den veräußerten Immobilienanteil betrachtet werden, da wir ja nicht in der Lage sind diese zu nutzen. Das Nutzungsentgelt wird nur für den
verkauften Teil der Immobilie erhoben.
Wir sind als stiller Teilhaber (Miteigentümer) zu betrachten und beteiligen uns daher auch nicht an den laufenden Betriebskosten. Bei Renovierungen, Reparaturen und anderen Instandhaltungen
hat der Verkäufer (auch nach dem Teilverkauf) weiterhin freie Hand und kann diese jederzeit durchführen. Die Kosten trägt der Verkäufer.
REALKAPITAL trägt alle beim Teilverkauf anfallenden Kosten. Dazu zählen Erstellung des Marktwertgutachtens, Vertragserrichtungskosten, Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Grundbuchkosten;
Das amerikanische Kreditmodell Reverse Mortgage wird bei uns als „Umkehrhypothek“ bezeichnet. Im Gegensatz zu einer normalen Hypothek, die man abbezahlt, beleiht man eine schuldenfreie
Immobilie gegen Zahlung einer Rente bis zu einem bestimmten Wert.